Buchen laufender Geschäftsvorfälle gemäß § 6 Nr. 4 StBerG
- Sortieren und ordnen der Belege inklusive Vollständigkeitsprüfung
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen
- Fachkundige Kontierung der Belege und laufender Geschäftsvorfälle
- Datenerfassung mit Hilfe der EDV
- Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- Offene-Posten-Verwaltung im Debitoren- und Kreditorenbereich
- Kontenabstimmung
- Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung in Form von Summen- und Saldenlisten
- Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften)
- Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen für den Jahresabschluss
- Hol- und Bringservice Ihrer Unterlagen
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